The event is in the past.
so, 10.05.25
Evangelisches Gemeindehaus Kuchen, Kuchen Sdílet
Der Kuchen ruft!
SAVE THE DATE! 2025 wird WOW
Gleicher Ort – gleiche Party.
Wir freuen uns dieses Jahr mächtig auf: Reyer, SOFYKA, Copain, Liebe Grüße
so, 10.05.25
Vstup: 17:30
Začátek: 18:00
Ende:
23:45
Evangelisches Gemeindehaus Kuchen
Strudelstraße 15
DE-73329 Kuchen
Veranstaltet von:
Evangelisches Jugendwerk Geislingen
Infos und Kontakt
Das Cake Rock ist unser Herzensprojekt, das mit viel Liebe und Leidenschaft entstanden ist.
Freu dich auf eine explosive Mischung aus Rock, Elektro, Hip-Hop und Pop-Punk – mit einem internationalen DJ aus Holland, die für den perfekten Sound sorgen. Und keine Sorge, du wirst an diesem Abend nicht zunehmen! Die Bands bringen dich zum Tanzen und helfen dir, die Kalorien gleich wieder abzutrainieren.
Vor dem Gemeindehaus direkt gibt es nur wenige Parkplätze. Es besteht die begrenzte Möglichkeit in den (Seiten-)Straßen zu parken. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es bei Einkaufzentren (Im Gewerbepark 6, 73329 Kuchen) oder der Ankenhalle (Jahnstraße 20, 73329 Kuchen). Von dort aus erreicht ihr das Gemeindehaus in 10-15 min Fußweg.
Während der Veranstaltung bieten wir eine Vielzahl von leckeren Speisen und Getränken an, die du direkt vor Ort zu fairen Preisen genießen kannst. Wir bitten wir darum, kein eigenes Essen oder Trinken mitzubringen.
Der Ort 73329 Kuchen hat eine Bahnhaltestelle, sodass ihr auch mit dem Zug anreisen könnt. Ihr seit in ca. 15 min zu Fuß am Gemeindehaus.
Ja, unsere Veranstaltung ist barrierefrei gestaltet. Der Zugang zu den Veranstaltungsräumen ist für alle Besucherinnen und Besucher problemlos möglich. Auch die sanitären Anlagen sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zugänglich.
Das Ev. Jugendwerk Bezirk Geislingen ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (SGB VIII, §75 Abs. 3)
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern (bis einschließlich 13 Jahre) bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
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